Sturm der Entrüstung an FH Joanneum
Interne Revision nahm Studiengangsleiter aufs Korn und beschlagnahmte die Aufnahme-Unterlagen. Kollegen entsetzt, Rektor will die Vorgänge prüfen.

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Ein Mail an alle Studiengangsleiter an der Fachhochschule Joanneum ließ vorige Woche die Wogen der Empörung hochgehen: Betriebsratschef Martin Gutzelnig protestierte "aufs Schärfste" gegen die überfallsartige Beschlagnahmung von Aufnahme-Unterlagen an einem Studiengang - konkret jenem für Journalismus - durch die Interne Revision. Dieses Mail wurde auch der Kleinen Zeitung zugespielt. Darin heißt es: "Ohne vorherige Information der Geschäftsführung und ohne Rücksprachemöglichkeit der Betroffenen mit dem Betriebsrat wurden Unterlagen eingezogen ... und eine Mitarbeiterin des Studiengangs zur internen Revision zitiert." Diese Maßnahmen seien unverhältnismäßig und einer Fachhochschule nicht würdig. "Ich habe Anzeichen dafür, dass der Leiter der Internen Revision in dieser Form aufgrund von Informationen, möglicherweise sogar einer Denunziation vorgeht, die er in seiner Funktion als Personalchef erhalten hat."
Die Rede ist von Peter Reininghaus, Personalchef und Chef der Internen Revision in Personalunion. Die Doppelfunktion wird heftig kritisiert. Für Reininghaus sind die Vorwürfe unbegründet. Die Verfahrensordnung erlaube dieses Vorgehen, die Grundlage sei ein begründeter Verdacht, und die Konstruktion sei vom Aufsichtsrat abgesegnet.
Von seinen Kritikern wird vermutet, dass die Aktion ein Revanchefoul für die Kündigung eines Professors am Institut sei, die er als Personalchef versucht habe zu verhindern. Dazu Reininghaus: Dass an dieser Kündigung festgehalten wurde, sei Entscheidung der Geschäftsführung. Es habe nichts mit der Untersuchung zu tun.
Am Dienstag wurde in der Studiengangleiterkonferenz heftig diskutiert. Der Tenor: Es müsse näher definiert werden, was Auftrag der Internen Revision sei, Bereiche der Lehre - wie im konkreten Fall die fachliche Beurteilung der Studenten - jedenfalls nicht.
Rektor Karl-Peter Pfeiffer, erst seit September im Amt, muss als Chef der Lehre sicherstellen, dass diese unabhängig bleibt. Zum zweiten muss er seine Mitarbeiter schützen. Gegenüber der Kleinen Zeitung betonte er, es sei nicht von der Hand zu weisen, dass der Fall Grund zu Diskussionen gebe. Er werde sich alles genau anschauen. Der Schutz von Mitarbeitern und Daten sei ihm ein besonderes Anliegen.
AUS DEN "RICHTLINIEN FÜR DIE INTERNE REVISION"
Die Interne Revision kann bei Verdacht einer dolosen Handlung auch Prüfungen nach eigenem Ermessen vornehmen.
Sämtliche MitarbeiterInnen der FH haben Kenntnisse oder Vermutungen über dolose Handlungen unverzüglich mitzuteilen.
Die Interne Revision ist in jedem Fall uneingeschränkt berechtigt, Informationen für die Zwecke ihrer Tätigkeit einzuholen. Insbesondere sind alle Mitarbeiterinnen der FH verpflichtet, sämtliche erwünschten Auskünfte auch ohne vorherige Rücksprache mit dem/der zuständigen LeiterIn der Organisationseinheit zu erteilen.
















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