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Zuletzt aktualisiert: 02.06.2010 um 21:09 UhrKommentare

Gemeinde Lassing strebt Wiederaufnahmeverfahren an

Die Landeswahlbehörde stellte bei der Gemeinderatswahl in Lassing Unregelmäßigkeiten fest. Die Bürger werden daher noch einmal zur Wahl gebeten. Für die Gemeindeführung ein unnötiger Akt.

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Quelle © KLZ Digital Neuwahl in Lassing: Delegation in Graz

In Lassing muss die Gemeinderatswahl vom 21. März wiederholt werden, da die Landeswahlbehörde Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe feststellte. Eine davon im Wahlsprengel "Pflegeheim". Arnold Dreher, parteifreier Listenführer der KPÖ, hat in seinem Einspruch angeführt, dass im Pflegeheim, Wahlsprengel vier, "offensichtlich demenzkranke Personen" gewählt hätten. "Stimmt nicht", konterte der Gemeindewahlleiter in seiner Gegenschrift an die Behörde, die Wahlfähigkeit sei von der Ärztin Karin Salfellner im Vorfeld überprüft worden. Fazit: Es wurde eine Liste mit 36 Personen erstellt, "die aus gesundheitlichen Gründen an der Wahl nicht teilnehmen können". Damit seien diese im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen aus Sicht der Landeswahlbehörde nicht zur Wahl zugelassen worden. Über die Zulassung könne aber nur die Wahlbehörde entscheiden. Der Rechtsvertreter der Gemeinde, Hans-Moritz Pott, dementierte das in einer Pressekonferenz: "Es ist niemand ausgeschlossen worden, aber manche Bewohner des Heimes konnten aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht wählen." Pott macht sich für die Wiederaufnahme des Anfechtungsverfahrens stark. Die Anfechtung der Entscheidung ist nur beim Verfassungsgerichtshof möglich.

Die Gemeindeführung in Lassing kann nicht nachvollziehen, warum nun alle Lassinger Bürger noch einmal zur Urne gebeten werden. "Das Pflegeheim ist ein eigener Sprengel, es hätte eine Neuaustragung im Sprengel gereicht", so Vizebürgermeister Engelbert Schaunitzer (V), der wie Bürgermeister Friedrich Stangl (V) "höchst unglücklich" über die Wahlwiederholung ist. Außerdem sei zu bedenken, dass die ausgeschlossenen 36 Personen durch ihren Gesundheitszustand wohl kaum an der Wahl am 4. Juli teilnehmen könnten. Der Bürgermeister forderte für den voraussichtlichen Urnengang sogar "internationale Wahlbeobachter".

Doch nicht nur die Unregelmäßigkeiten im Pflegeheim führten zum Bescheid der Wahlbehörde. Es wurde auch beanstandet, dass es in einem weiteren Wahllokal zu Störungen während der Auszählung der Stimmen kam. Die Gemeindeführung bemühte sich, diesen Vorwurf zu widerlegen - dennoch ging der Einspruch durch. In diesem Vorgehen sieht Schaunitzer das Hauptproblem und wirft der Behörde vor, schlampig recherchiert zu haben. "Hier glaubt man einem Einzelnen mehr, als langjährigen Wahlbeisitzern", so der Vizebürgermeister. Er kritisiert vor allem die mangelnde Recherche der Beamten, denn laut Schaunitzer wurde nicht nachgefragt. Schaunitzers Vorwurf an die Landeswahlbehörde: "Man hat sich nicht gar so gut erkundigt".

Keine Stellungnahme der Behörde

Manfred Kindermann, stellvertretender Leiter der Landeswahlbehörde, will zur Kritik der Gemeinde nicht Stellung nehmen. "Der Wahlbeschluss erfolgte einstimmig und ich gehe davon aus, dass Lassing am 4. Juli noch einmal wählen wird. Über mögliche Anträge von Seiten der Gemeinde wird man dann beraten, wenn sie auch tatsächlich vorliegen", so Kindermann weiter.

GROSS/ SCHAUNITZER

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