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Zuletzt aktualisiert: 09.02.2012 um 20:05 UhrKommentare

EU bremst Spekulation an Finanzmärkten

Die mangelnde Transparenz der bilateral abgeschlossenen Transaktionen war eine wesentliche Ursache der Finanzkrise, die mit der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 ausgebrochen war.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier

Foto © APAEU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier

Die Europäische Union will die Risiken bei spekulativen Finanzprodukten besser unter Kontrolle bringen. Die EU-Staaten und das Europäische Parlament einigten sich am Donnerstag in Brüssel über eine Verordnung zu Derivaten. Außerhalb von Börsen abgeschlossene Termingeschäfte müssen danach künftig über eine zentrale Verrechnungsstelle abgewickelt werden. Es wird zudem eine Meldepflicht für die Kurswetten auf Aktien, Anleihen oder Rohstoffe eingeführt. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüßte die Einigung als großen Schritt zu mehr Stabilität am Finanzmarkt. In den außerbörslichen Handel mit den spekulativen Produkten werde nun mehr Transparenz gebracht, erklärte der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen, der die Verhandlungen für das Parlament geführt hatte.

Die EU will damit die Risiken im außerbörslichen Derivatehandel begrenzen, der weltweit inzwischen ein Volumen von 700 Billionen Dollar hat. Die mangelnde Transparenz der bilateral abgeschlossenen Transaktionen war eine wesentliche Ursache der Finanzkrise, die mit der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 ausgebrochen war.

Nach dem Gesetz müssen die Transaktionen künftig an ein Handelsregister gemeldet werden, so dass die Aufsichtsbehörden sie besser kontrollieren können. Für standardisierbare Geschäfte wird eine Pflicht zur Abwicklung über zentrale Clearingstellen eingeführt. Dabei übernimmt ein Mittler das Risiko eines Ausfalls einer der beiden Geschäftsparteien und kassiert dafür Gebühren. Auch Unternehmen, die Termingeschäfte zur Absicherung gegen Kursänderungen abschließen, werden ab einem bestimmten Schwellenwert der Clearingpflicht unterliegen.

Für Streit zwischen Parlament und Mitgliedstaaten sorgten zuletzt noch die Regeln zur Streitschlichtung bei der Zulassung der zentralen Verrechnungsstellen. Diese sollen die nationalen Behörden erteilen. Die Aufseher der anderen Mitgliedstaaten, in denen das Clearinghaus operieren will, können im Extremfall einstimmig die Zulassung kippen. In diesem Fall kann die europäische Wertpapieraufsicht ESMA als Streitschlichterin eingeschaltet werden.

Das Gesetz soll im März vom Europäischen Parlament verabschiedet werden und muss dann noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden, was aber nur noch eine Formalie ist.


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DIE MASSNAHMEN

  • 50 Prozentiger Schuldenschnitt für Griechenland.
  • Erhöhung der öffentlichen Mittel von 109 Mrd. Euro auf 130 Mrd. Euro.
  • Eine Bankenrekapitalisierung von 106 Mrd. Euro. Davon fallen 2,9 Mrd. Euro an Österreich.
  • Schlagkraft des Euro-Rettungsschirms wird auf eine Billion Euro angehoben.

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