Zweiter BAWAG-Prozess fix: Flöttl wieder vor Gericht
Im kommenden Jahr wird es in der BAWAG-Affäre zu einem zweiten Prozess kommen, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte.

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Das hat die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien am späten Montagnachmittag per Presseaussendung offiziell bestätigt. Während gegen Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner und seinen unmittelbaren Nachfolger Johann Zwettler nicht mehr verhandelt wird, wird vor allem der Spekulant Wolfgang Flöttl erneut vor Gericht gestellt.
Der OGH hatte beim in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilten Flöttl den Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten aufgehoben. "Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten "Ophelia Teil 1" und "Capper" (Schaden 80 Millionen US-Dollar bzw. 20 Millionen Euro) aufrechterhalten, weil naheliegt, dass die erforderliche Vorsatzform in einem zweiten Rechtsgang festgestellt werden kann. Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums "Ophelia Teil 2" mit einem Schaden von 10 Millionen US-Dollar wird verzichtet, weil diese bisher in keinem Fall zu einer Verurteilung geführt hat und selbst im Fall eines Schuldspruchs keinen wesentlichen Einfluss auf die Strafbemessung hätte", gab OStA-Sprecherin Ilse Maria-Vrabl-Sanda bekannt.
Demgegenüber hat die Staatsanwaltschaft die offenen Anklagepunkte gegen Elsner und Zwettler aus prozessökonomischen Gründen zurückgezogen. Elsner hatte vom Erstgericht unter Vorsitz der ehemaligen BAWAG-Richterin und späteren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wegen Untreue mit einem Schaden von rund 1,2 Mrd. Euro die Höchststrafe von zehn Jahren ausgefasst. Fünf von insgesamt 13 inkriminierten Untreue-Fakten hob der OGH allerdings wegen Mängeln im schriftlichen Urteil auf. Da Elsner aber selbst im Fall eines neuerlichen Schuldspruchs zur rechtskräftigen Höchststrafe keine Zusatzstrafe bekommen könnte, werden die gegen ihn "offenen" rund 520 Millionen Euro nicht mehr verhandelt.
Auch Zwettler bleibt es erspart, neuerlich auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Dieser sei "wegen Untreue in sieben Fällen und wegen Bilanzvergehen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Ein Schuldspruch wegen der weiteren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führen", so die OStA in ihrer Presseaussendung.
Bei Johann Zwettler bleibt es deshalb bei fünf Jahren für einen rechtskräftig festgestellten Schaden von 600 Millionen Euro, weil der seinerzeitige BAWAG-Staatsanwalt Georg Krakow gegen die Strafe trotz einer möglichen Höchststrafe von zehn Jahren nicht berufen hatte. Selbst wenn man die bei Zwettler "offenen" 300 Millionen Euro, in deren Umfang der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch wegen des mangelhaften Ersturteils aufgehoben hatte, noch einmal verhandeln würde, könnte Helmut Elsners Nachfolger an der BAWAG-Spitze infolge des Verschlechterungsverbots bei einem Schuldspruch keine zusätzliche Strafe mehr bekommen.










